Zuschuss

Förderung von Jungunternehmern im Tourismus

OeHT-Jungunternehmer-Richtlinie

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Sie gilt für Gründungen, Übernahmen und Betriebsanlagen. Gefördert werden vor allem Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter. Auch bestimmte Nebenkosten, Gründerkautionen und der Kaufpreis bei einer Übernahme können gefördert werden. Die förderfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro liegen. Anträge können bis zum 31.12.2027 eingebracht werden. Die Förderung gilt bis zum 30.6.2028.

Die Förderung ist als Zuschuss angelegt. Sie wird nur gewährt, wenn auch das jeweilige Bundesland das Vorhaben fördert. Es geht dabei um Vorhaben in acht Bundesländern in Österreich. Ziel ist es, den Tourismus nachhaltiger zu entwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die ein Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gründen, übernehmen oder erst vor kurzer Zeit übernommen haben. Sie passt auch für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die in den letzten drei Jahren nicht selbständig in diesem Bereich tätig waren. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit größeren Investitionen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Österreichische Hotel- und Tourismusbank OeHT
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Gründung, Übernahme oder Betriebsanlagen
    • förderfähige Kosten zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro
    • Jungunternehmerin oder Jungunternehmer
    • in den letzten drei Jahren nicht selbständig in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gewesen
    • Vorhaben wird auch vom Bundesland gefördert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden
    • Vorhaben in Einkaufszentren
    • keine dauerhafte touristische Nutzung
    • Franchisebetriebe
    • Investitionen in Anlagen mit fossilen Energieträgern
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Nachfolge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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