Zuschuss

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Wenn Sie Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Dauergrünland in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen bewirtschaften. Es gibt dafür einen Zuschuss als Ausgleich für Mehrausgaben und andere wirtschaftliche Belastungen. Die Förderung gilt für bestimmte Gebiete wie Natura-2000-Flächen und bestimmte Naturschutzgebiete. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Gebiet und von zusätzlichen Auflagen ab. Der Antrag muss elektronisch gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafter, die Dauergrünland in den genannten Gebieten nutzen. Sie richtet sich an Personen, die die Flächen unter besonderen Umweltauflagen bewirtschaften. Wichtig ist, dass die Flächen bestimmte Mindestgrößen und Nutzungsvorgaben erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15.5. für das laufende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • mindestens 1 Hektar förderfähige landwirtschaftlich genutzte Fläche in den ausgewiesenen Gebieten
    • Nutzungscodes 93, 459, 480 oder 492 auf den Antragsflächen
    • Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung
    • Einhaltung der GLÖZ-Standards
    • Einhaltung der einschlägigen Mindestanforderungen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel
    • Rücksicht auf Brutvögel und deren Gelege
    • Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen
    • keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Flächen im öffentlichen Eigentum
    • Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege
    • Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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