Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Projekte zur musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen. Sie richtet sich an Vorhaben, die überregional, neuartig und mit anderen Einrichtungen verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Projekte zur Breitenförderung, zur Begabungsförderung, Fortbildungen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte in musikpädagogischen Netzwerken. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesamtausgaben. Maximal sind 15.000 Euro möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 Euro. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen und Verbände, die Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen. Besonders passend ist sie für musikpädagogische Projekte in Kindertagesstätten und Schulen. Auch Vorhaben mit qualifiziertem Fachpersonal und mit Bezug zu bestehenden Netzwerken können gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 15.11. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- überregionale Projekte
- innovative Projekte
- institutionsverbindende Projekte
- Projekte zur Breitenförderung
- Projekte zur Begabungsförderung
- Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren
- Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke
- Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Durchführung grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres
- Einsatz von qualifiziertem Personal
- mögliche Ausschlusskriterien
- unbare Eigenleistungen
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Kultusministerium
- Thema der Förderung
- musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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