Zuschuss

Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Biomedizin forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Biomedizin. Es geht um Projekte, die neue Lösungen für die Arzneimittelentwicklung schaffen oder verbessern. Gefördert werden vor allem risikoreiche Vorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko. Die Projekte sollen einen klaren Nutzen für den Markt haben und den Stand der Technik deutlich übertreffen.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie läuft in der Regel bis zu 3 Jahre. Anträge werden in einem zweistufigen Verfahren eingereicht. Zuerst wird eine Projektskizze abgegeben, danach bei positiver Bewertung ein förmlicher Antrag.

Gefördert werden zum Beispiel neue Screeningverfahren, Plattformtechnologien, Krankheitsmodelle, Analyseverfahren für Wirksamkeit und Sicherheit sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Arzneimittelentwicklung. Auch die Herstellung von Prüfpräparaten und die präklinische Entwicklung bis zum klinischen Proof-of-Concept können dazugehören. Die Ergebnisse sollen vor allem in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich Biomedizin forschen und entwickeln. Auch Verbundprojekte mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen und weiteren Partnern können passen. Wichtig ist, dass mindestens ein KMU beteiligt ist und das Projekt anwendungsbezogen ist. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben mit hohem medizinischem Bedarf.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Projektskizzen können zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober eingereicht werden.
  • Ansprechpunkt
    • Projektträger Jülich (PtJ)
    • Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition sowie in Verbundprojekten auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und bis zu 100.000.000 Euro Jahresumsatz.
    • An dem Projekt muss ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
    • Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko haben und den Stand der Technik deutlich übertreffen.
    • Das Vorhaben muss anwendungsbezogen sein und einen hohen medizinischen Bedarf adressieren.
    • Die Ergebnisse sollen vorrangig in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz verwertet werden.
    • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung soll durch die beteiligten KMU erbracht werden.
    • Mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel sollen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugutekommen.
    • Für Verbundprojekte ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung nötig.
    • Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorhanden sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Verspätet eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Thema der Förderung
    • Biomedizin
    • Arzneimittelentwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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