Zuschuss

Förderung von Rundfunk und Telemedien

Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung richtet sich an kommerzielle Rundfunk- und rundfunkähnliche Telemedienangebote. Sie soll helfen, den Beitrag zur lokalen und regionalen Information in Berlin und Brandenburg zu stärken. Gefördert werden können zum Beispiel Projekte zur Rundfunkversorgung, neue Sendeformen, Aus- und Fortbildung, technische Infrastruktur und neue Übertragungstechniken. Auch Maßnahmen zur Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Die Förderung kommt von den Ländern Berlin und Brandenburg. Zuständig ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Ein Antrag soll dort gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an die redaktionelle Arbeit in Berlin oder Brandenburg und an journalistische Grundsätze.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Anbieter kommerzieller Rundfunk- oder rundfunkähnlicher Telemedienangebote. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die lokale und regionale Berichterstattung stärken. Auch Projekte mit neuen technischen oder inhaltlichen Ansätzen können profitieren. Voraussetzung ist, dass der Sitz in Berlin-Brandenburg liegt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Medienanstalt Berlin-Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Anbieter kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote
    • Die Maßnahme soll den Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken
    • Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss ein erhebliches Interesse an der Durchführung haben
    • Das Vorhaben muss für die Durchführung auf die Förderung angewiesen sein
    • Das Programm oder Angebot wird redaktionell in Berlin oder Brandenburg gestaltet oder dort hergestellt
    • Die Maßnahme entspricht anerkannten journalistischen Grundsätzen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher direkter Finanzierung unterstützt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Länder Berlin und Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Rundfunk und Telemedien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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