Zuschuss

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen bei der technischen Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen in kleinen bayerischen Skigebieten. Es geht darum, die Technik, den Komfort und die Qualität der Anlagen zu verbessern. Auch zusätzliche Investitionen können gefördert werden, wenn sie für den Skisport oder die Sommernutzung wichtig sind.

Die Förderung gibt es als Zuschuss oder als Zinszuschuss für ein Darlehen. Beides kann auch kombiniert werden. Die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab und von den förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung gibt es nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Vorhaben muss außerdem zu den Vorgaben für kleine Skigebiete passen und mit Umwelt- und Raumordnungszielen vereinbar sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Unternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sie richtet sich an Vorhaben in kleinen bayerischen Skigebieten. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die Seilbahnen ganzjährig nutzen oder weiterentwickeln wollen. Großunternehmen sind in der Regel ausgeschlossen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investition in ein kleines bayerisches Skigebiet
    • Technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen
    • Auch zusätzliche Investitionen für Skisport oder Sommernutzung können förderfähig sein
    • Antrag mit Konzept für die Ganzjahresnutzung
    • Prüfung einer Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
    • Einhaltung von Umwelt- und Raumordnungsvorgaben
    • Bei Investitionen unter 500.000 Euro: Beitrag zu einer merklichen und dauerhaften Erhöhung des Gesamteinkommens im Gebiet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Großunternehmen ohne Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften
    • Investitionen ohne direkten Zusammenhang mit der grundlegenden Dienstleistung
    • Umschuldung
    • Sanierung
    • Ersatzinvestitionen
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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