Zuschuss

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt Menschen, die ihre selbst genutzte Wohnung oder ihr selbst genutztes Haus behindertengerecht umbauen möchten. Dafür kann es einen Zuschuss geben. Gefördert werden Baumaßnahmen, Einbauten und Ausstattungen in bestehenden Wohnungen und im Wohnungsumfeld. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kosten müssen zwischen 1.500 Euro und 30.000 Euro liegen. Für einzelne Maßnahmen gibt es feste Höchstbeträge. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Maßnahme muss die Norm DIN 18040 Teil 2 erfüllen. Außerdem muss im Haushalt eine Person mit Behinderung leben. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Vor der Antragstellung soll geprüft werden, ob noch Fördermittel verfügbar sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer oder erbbauberechtigte Personen, die ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus barriereärmer und behindertengerecht umbauen möchten. Sie richtet sich an Haushalte, in denen eine Person mit Behinderung lebt oder Pflegebedarf hat. Besonders hilfreich ist sie, wenn Umbauten im Bad, in der Küche oder durch einen Aufzug nötig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • selbst genutztes Wohneigentum
    • Antrag durch natürliche Person
    • Eigentum oder Erbbaurecht am Gebäude
    • im Haushalt lebt eine Person mit Behinderung
    • Maßnahme erfüllt die Norm DIN 18040 Teil 2
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Erweiterung bestehender Wohngebäude, außer beim Einbau eines Aufzugs
    • Umbaukosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohngebäuden
  • Anbieter der Förderung
    • Land Hessen
  • Thema der Förderung
    • behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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