Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen unterstützt junge, innovative Unternehmen und Projekte mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die neue Geschäftsmodelle entwickeln oder umsetzen und die Chancen von Start-ups und Scale-ups verbessern. Es gibt zwei wichtige Wege der Förderung: ein Start-up-Gründerstipendium und eine Projektförderung. Beim Stipendium kann es einmalig bis zu 40.000 Euro pro Start-up geben. Bei Projekten können bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das Verfahren läuft in zwei Stufen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für junge, innovative Start-ups, die ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen. Sie passt auch zu Organisationen, die Projekte für die Qualifizierung, Vernetzung und Unterstützung von Start-ups und Scale-ups durchführen. Für die Projektförderung kommen vor allem Einrichtungen wie Start-up-Zentren, Inkubatoren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine infrage. Auch Scale-ups können profitieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- HA Hessen Agentur GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Start-up-Gründerstipendium: innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltige Geschäftsmodelle
- Start-up höchstens 5 Jahre alt
- Sitz spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen
- Projektförderung: Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups
- zum Beispiel Mentoring, Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen oder Vernetzung mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Investorinnen und Investoren
- Vorhaben normalerweise in Hessen
- unterstützte Start-ups in der Frühphase und noch nicht marktreif
- unterstützte Scale-ups höchstens 10 Jahre alt
- bereits Umsätze mit innovativen Geschäftsmodellen
- wachsende Mitarbeiterzahlen
- mindestens 10 Personen im Unternehmen beschäftigt oder als Inhaberin oder Inhaber tätig
- mögliche Ausschlusskriterien
- Start-up-Gründerstipendium: Start-up älter als 5 Jahre
- kein Sitz in Hessen innerhalb von 3 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid
- Projektförderung: kein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups
- Vorhaben nicht normalerweise in Hessen durchgeführt
- unterstützte Start-ups bereits marktreif
- unterstützte Scale-ups älter als 10 Jahre
- weniger als 10 Personen im Unternehmen beschäftigt oder als Inhaberin oder Inhaber tätig
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Existenzgründung und -festigung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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