Zuschuss

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Wenn Sie ein Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gründen oder es weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit einem Zuschuss. Gefördert werden Gründungen und Weiterentwicklungen von Unternehmen, wenn dafür in eine Betriebsstätte investiert wird. Es geht dabei um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten. Die Förderung kann helfen, neue Angebote aufzubauen oder bestehende Betriebe zu erweitern. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist im jeweiligen Jahr.

Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sind bis zu 35 Prozent möglich. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem ein Geschäftsplan, der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens.

Nicht alle Unternehmen können die Förderung bekommen. Es gibt bestimmte Ausschlüsse, zum Beispiel bei einigen Einzelhandelsbetrieben oder bei Unternehmen mit zu hoher öffentlicher Beteiligung. Auch bestimmte freie Berufe sind ausgeschlossen. Die Förderung gilt nur unter den genannten Voraussetzungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern, die gründen oder sich weiterentwickeln wollen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die in Gebäude, Ausstattung oder andere Investitionen für eine Betriebsstätte investieren möchten. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nicht landwirtschaftlich ist und der Absatz vor allem in der Region erfolgt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU
    • Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren
    • Hauptabsatz im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern
    • Nachweis beruflicher Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Führung des Unternehmens
    • Geschäftsplan mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der betriebsnotwendigen Ausgaben
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachgewiesen
    • Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen mit Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals
    • Unternehmen des Einzelhandels in Orten mit mehr als 500 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • Ärztinnen und Ärzte
    • Zahnärztinnen und Zahnärzte
    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    • Apothekerinnen und Apotheker
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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