Zuschuss

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Wenn Sie eine nachhaltige Investition zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt nachhaltige Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen wasserwirtschaftliche Vorhaben, zum Beispiel für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz oder die naturnahe Entwicklung von Gewässern.

Die Förderung soll helfen, die öffentliche Versorgung zu sichern und unzumutbar hohe Gebühren und Beiträge für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Auch wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben können dazugehören. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.

Anträge für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen rechtzeitig vor Beginn des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben starten soll. Für bestimmte andere Vorhaben gilt diese Frist nicht. Zuständig ist das jeweilige Regierungspräsidium in Baden-Württemberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen. Sie passt besonders für Vorhaben, die der Allgemeinheit dienen und die öffentliche Wasserversorgung verbessern. Auch für Projekte mit wasserbaulichem oder gewässerökologischem Nutzen kann sie geeignet sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung spätestens bis zum 1.10. vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll
  • Ansprechpunkt
    • Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben dient dem Wohl der Allgemeinheit
    • Es ist, soweit erforderlich, Teil einer mit der unteren Wasserbehörde abgestimmten Gesamtkonzeption
    • Die notwendigen Rechtsverfahren und sonstigen erforderlichen Verfahren sind abgeschlossen oder stehen vor dem Abschluss
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Zweckverbände Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und „Kleine Kinzig“
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Nachhaltige Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
    • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
    • Wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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