Zuschuss

Forschungsprojektförderung TG70 Unterstützung von Forschungsprojekten

Unterstützung von Forschungsprojekten

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschungsprojekte in Sachsen unterstützen, die den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandort stärken. Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung. Ziel ist auch, Wissenschaftseinrichtungen fachlich weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen, Forschungszentren, gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit An-Instituts-Status, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen. Sie richtet sich an Einrichtungen in Sachsen, die eigene zusätzliche Forschungsprojekte umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Einrichtungen, die ihre wissenschaftliche Expertise ausbauen oder ihre Drittmittelfähigkeit verbessern möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten übernommen werden, zum Beispiel für Personal, Sachausgaben, notwendige Aufträge oder vorhabensbezogene Ausstattung ohne Baumaßnahmen. Vor dem eigentlichen Antrag muss eine Projektskizze eingereicht werden, die wissenschaftlich begutachtet wird; erst nach positiver Bewertung ist ein Vollantrag bei der Sächsischen Aufbaubank möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn das Projekt bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht zusätzlich zum regulären Aufgabenbereich der antragstellenden Einrichtung ist oder wenn kein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen erkennbar ist. Außerdem müssen die Antragsteller die notwendige Grundausstattung aus eigenen Mitteln sichern; bei An-Instituten muss der Status mit dem Antrag nachgewiesen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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