Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Menschen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Sie bekommen dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Das Geld kann für Reise, Verpflegung, medizinische Versorgung und nötige Reisedokumente genutzt werden. Auch Unterstützung für die Zeit nach der Ankunft und bis zur Wiedereingliederung kann möglich sein.
Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Für Einzelpersonen sind einmalig bis zu 500 Euro möglich. Zusätzlich können bis zu 300 Euro für die Zeit zwischen Ankunft und Reintegration gewährt werden. Für Familien gibt es für jedes weitere Familienmitglied bis zu 150 Euro, insgesamt meist höchstens 1.500 Euro pro Familie.
Den Antrag stellt man beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein. Wenn das Landesamt nicht direkt zuständig ist, läuft der Antrag über Kreise, Gemeinden, Ämter oder andere geeignete Stellen in Schleswig-Holstein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für ausreisewillige und ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein. Sie richtet sich an Menschen, die freiwillig zurückkehren und dabei finanzielle Hilfe für die Reise und den Start im Heimatland brauchen. Auch Personen mit bestimmten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch können dazugehören.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ausreisewillige oder ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde
- Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen nicht bereits anderweitig abgerechnet werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Personen, bei denen anzunehmen ist, dass sie nur eingereist sind, um eine Rückkehrförderung zu erhalten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Thema der Förderung
- Freiwillige Rückkehr und Reisebeihilfe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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