Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen, die sich an ihrem eigenen Unternehmen beteiligen möchten. Es geht um eine Garantie für diese Beteiligung. Die Garantie kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Sie gilt für Beteiligungen in kleinen oder mittleren Unternehmen. Die Förderung soll die Finanzierung der Beteiligung absichern. Der Antrag muss vor der Wirksamkeit der Beteiligungsvereinbarung gestellt werden. Die Garantie deckt einen großen Teil der Beteiligungssumme ab. Sie ist zeitlich begrenzt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Beschäftigte in kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen, die Anteile am eigenen Unternehmen erwerben möchten. Sie passt auch für Zusammenschlüsse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gemeinsam eine Beteiligung eingehen. Wichtig ist, dass das Unternehmen in Thüringen sitzt und die Beteiligung dort stattfindet. Auch das Beschäftigungsverhältnis muss schon seit mindestens einem Jahr bestehen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung
- Ansprechpunkt
- Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Beteiligung an einem kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen
- Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem Jahr
- Beteiligungssumme von maximal 250.000 Euro
- Laufzeit der Beteiligung von mindestens 5 Jahren
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
- Thema der Förderung
- Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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