Zuschuss

Gastro-Förderung des Landes Oberösterreich

Die Gastro-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt Investitionsvorhaben von Unternehmen mit gültiger Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes am Standort Oberösterreich. Gefördert werden materielle Investitionen wie Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung für Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder Übernahme eines Betriebes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt maximal 15 Prozent der Bemessungsgrundlage bei einer Mindestbemessungsgrundlage von 10.000 Euro; die maximale Landesförderung liegt bei 60.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in Gastronomiebetriebe in Oberösterreich. Gefördert werden zum Beispiel Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es geht um Vorhaben wie Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder die Übernahme eines Betriebes.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt höchstens 15 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die maximale Landesförderung liegt bei 60.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.

Die Einreichung erfolgt online über das Wirtschaftsportal. Die Förderung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit gültiger Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes in Oberösterreich. Sie passt besonders für Betriebe, die investieren, modernisieren oder einen Standort übernehmen wollen. Auch für Betriebe mit Ausbau- oder Qualitätsvorhaben kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes
    • Unternehmen mit Standort in Oberösterreich
    • materielle Investitionen
    • Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder Übernahme eines Betriebes
    • mindestens 10.000 Euro Bemessungsgrundlage
    • höchstens 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
    • höchstens 7 Standorte
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gültige Gewerbeberechtigung
    • kein Gastronomiebetrieb in Oberösterreich
    • Bemessungsgrundlage unter 10.000 Euro
    • mehr als 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
    • mehr als 7 Standorte
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Innovation
    • Nachfolge
    • Übergabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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