Zuschuss

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Thüringen können Träger der praktischen Ausbildung Zuschüsse erhalten, wenn sie Auszubildende aus Drittstaaten für den Pflegeberuf anwerben und vorbereiten. Der Zuschuss beträgt pauschal 4.000 Euro pro Auszubildendem. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Anerkennung der Dienstleister durch die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung. Die Auszubildenden müssen in ihrem Herkunftsland gewonnen und vorbereitet werden, wobei Teile der Sprachausbildung auch in Deutschland stattfinden können.

Die praktische Ausbildung muss in Thüringen bei einem anerkannten Träger erfolgen. Die schulische Ausbildung und Praktika können auch außerhalb Thüringens stattfinden, insbesondere in Bereichen mit Fachkräftemangel. Anträge müssen formgebunden beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Träger der praktischen Ausbildung, die in Thüringen ansässig sind oder eine Betriebsstätte dort haben. Sie ist sinnvoll für Einrichtungen, die Auszubildende aus Drittstaaten für den Pflegeberuf gewinnen und vorbereiten möchten. Dies kann insbesondere für Pflegeeinrichtungen von Bedeutung sein, die einen erhöhten Bedarf an Fachkräften haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Anerkennung der Dienstleister durch die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung
    • Durchführung der Maßnahmen im Einklang mit dem Kriterienkatalog
  • Anbieter der Förderung: Freistaat Thüringen
  • Thema der Förderung: Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus Drittstaaten für den Pflegeberuf

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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