Zuschuss

go-international: Internationalisierungsscheck

Neue Märkte erobern – 50%-Zuschuss zu den Markteintrittskosten

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.03.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der go-international Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Eintritt in neue Zielländer. Gefördert werden 50 Prozent der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten für externe Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen und ein Inkubatorbüro. Die Förderung gilt österreichweit und läuft vom 1.4.2023 bis zum 31.3.2027. Der Zuschuss ist je nach Zielmarkt auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Für Fernmärkte ist der Betrag höher als für Europa. Es kann außerdem ein Zusatzbonus möglich sein.

Die Förderung soll helfen, internationale Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Wichtig ist, dass der Markteintritt nachhaltig ist. Dafür muss ein passender Mix aus verschiedenen Aktivitäten geplant werden. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, bei denen das neue Zielland noch nicht erschlossen ist.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreichs und der Kammern der ZiviltechnikerInnen. Sie passt für Unternehmen, die Waren in ein neues Zielland exportieren oder dort Dienstleistungen erbringen wollen. Das Zielland muss das New-to-market-Kriterium erfüllen. Auch Unternehmen mit internationalem Markteintrittsplan können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.3.2027
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Aktives Mitglied der Wirtschaftskammern Österreichs oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen
    • New-to-market-Kriterium im gewählten Zielland erfüllt
    • Ziel: Export von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen im Zielland
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
    • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Export & Internationalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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