Zuschuss

Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Die Förderung soll neue Grün- und Erholungsanlagen im Zusammenhang mit Bayerischen Landesgartenschauen schaffen. Sie soll die Naherholung in Siedlungsräumen verbessern und die städteökologischen sowie stadtklimatischen Verhältnisse stärken.

Stand 15.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll neue Grün- und Erholungsanlagen im Zusammenhang mit Bayerischen Landesgartenschauen schaffen. Sie soll die Naherholung in Siedlungsräumen verbessern und die städteökologischen sowie stadtklimatischen Verhältnisse stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Kommunen gedacht, auf deren Flächen die dauerhaften Anlagen entstehen und die die Kosten tragen. Sinnvoll ist sie für Vorhaben im Rahmen einer Bayerischen Landesgartenschau.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Für dauerhafte Investitionen in Grün- und Erholungsanlagen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 5 Millionen Euro pro Gartenschau. Für gemeinnützige Vereine und Verbände können längere Beiträge mit 70 Prozent gefördert werden, höchstens 50.000 Euro je Beitrag; seit 2025 können auch bestimmte Ausgaben im Durchführungshaushalt der Gartenschau gefördert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH müssen die jeweiligen Fristen beachtet werden. Nach dem Zuschlag muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden; mit dem Vorhaben darf nicht vor der Entscheidung über den Antrag oder vor der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH erfolgreich war und der Zuschlag erteilt wurde. Gefördert werden nur Anlagen, die der Öffentlichkeit nach der Gartenschau dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung stehen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Außerdem darf mit dem Vorhaben nicht vor der Entscheidung über den Antrag oder ohne Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.