Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll neue Grün- und Erholungsanlagen im Zusammenhang mit Bayerischen Landesgartenschauen schaffen. Sie soll die Naherholung in Siedlungsräumen verbessern und die städteökologischen sowie stadtklimatischen Verhältnisse stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Kommunen gedacht, auf deren Flächen die dauerhaften Anlagen entstehen und die die Kosten tragen. Sinnvoll ist sie für Vorhaben im Rahmen einer Bayerischen Landesgartenschau.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Für dauerhafte Investitionen in Grün- und Erholungsanlagen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 5 Millionen Euro pro Gartenschau. Für gemeinnützige Vereine und Verbände können längere Beiträge mit 70 Prozent gefördert werden, höchstens 50.000 Euro je Beitrag; seit 2025 können auch bestimmte Ausgaben im Durchführungshaushalt der Gartenschau gefördert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH müssen die jeweiligen Fristen beachtet werden. Nach dem Zuschlag muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden; mit dem Vorhaben darf nicht vor der Entscheidung über den Antrag oder vor der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH erfolgreich war und der Zuschlag erteilt wurde. Gefördert werden nur Anlagen, die der Öffentlichkeit nach der Gartenschau dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung stehen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Außerdem darf mit dem Vorhaben nicht vor der Entscheidung über den Antrag oder ohne Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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