Zuschuss

Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Der Zweck der Förderung ist es, die Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen zu verbessern und die städteökologischen sowie -klimatischen Verhältnisse zu optimieren. Dies soll durch die Schaffung urbaner Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Bayerischen Landesgartenschauen geschehen. Ziel ist eine integrierte und nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung.

Stand 12.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Der Zweck der Förderung ist es, die Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen zu verbessern und die städteökologischen sowie -klimatischen Verhältnisse zu optimieren. Dies soll durch die Schaffung urbaner Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen von Bayerischen Landesgartenschauen geschehen. Ziel ist eine integrierte und nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Bayern, die Grün- und Erholungsanlagen schaffen oder erweitern möchten. Diese Anlagen sollen der Öffentlichkeit dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung stehen und nicht der Gewinnerzielung dienen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt werden. Der Fördersatz beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wobei die Zuwendung pro Gartenschau bis zu fünf Millionen Euro betragen kann. Zudem werden Ausgaben für gemeinnützige Vereine und Verbände im Bereich Umweltbildung mit bis zu 70 % gefördert.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH müssen die entsprechenden Fristen beachtet werden. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, und mit dem Vorhaben darf nicht vor der Entscheidung über den Antrag begonnen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen einer erfolgreichen Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH nicht erfüllt sind oder wenn die geförderten Anlagen nicht dauerhaft für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auch die Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften kann zur Ablehnung führen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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