Zuschuss

Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe

Förderung für Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt in Österreich neue Anlagen und Umrüstungen für die Herstellung von nachhaltigen biogenen Brenn- und Treibstoffen. Es geht dabei um flüssige und gasförmige Biokraftstoffe sowie um passende Anlagen und Anlagenteile. Auch Planung und Montage können zu den förderfähigen Kosten zählen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Sie beträgt 20 % der Förderungsbasis und ist pro Projekt auf 4,5 Millionen Euro begrenzt.

Gefördert werden unter anderem Produktionsanlagen für Biokraftstoffe der zweiten Generation. Auch thermische Vergasungsanlagen und Anlagen zur Wasserstofferzeugung zur Eigenversorgung können gefördert werden, wenn bestimmte technische Bedingungen erfüllt sind. Nicht gefördert werden Anlagen, die auf Nahrungsmittelpflanzen basieren. Die Förderung gilt österreichweit und ist unbefristet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere unternehmerisch tätige Organisationen, die in solche Anlagen investieren wollen. Auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einen Antrag stellen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die erneuerbare Energie nutzen und CO2-Emissionen senken sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • unbefristet
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • neue Anlagen oder Umrüstungen zur Herstellung nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe
    • Produktionsanlagen für flüssige Biokraftstoffe der zweiten Generation
    • thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse
    • Anlagen zur Wasserstofferzeugung zur Eigenversorgung
    • Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern
    • bei Wasserstoffanlagen: weniger als 500 Kilowattelektrisch und 80 % innerbetriebliche Nutzung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Anlagen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen | Erneuerbare Energie

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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