Stipendium

Herzog August Bibliothek: Promovierenden- und Nachwuchsförderung (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll einen Forschungsaufenthalt in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel ermöglichen. Sie unterstützt Arbeiten in historisch ausgerichteten Disziplinen, bei denen die Bestände der Bibliothek intensiv genutzt werden müssen. Auch ein kurzer Rückkehraufenthalt in der Schlussphase der Dissertation oder für die Überarbeitung von Publikationen kann gefördert werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.10.2026   Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll einen Forschungsaufenthalt in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel ermöglichen. Sie unterstützt Arbeiten in historisch ausgerichteten Disziplinen, bei denen die Bestände der Bibliothek intensiv genutzt werden müssen. Auch ein kurzer Rückkehraufenthalt in der Schlussphase der Dissertation oder für die Überarbeitung von Publikationen kann gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für besonders befähigte akademische Nachwuchskräfte und junge Promovierende aus dem In- und Ausland gedacht. Sie ist sinnvoll für Personen, die in einer historisch ausgerichteten Disziplin promovieren und für ihre Arbeit die Bestände der Bibliothek brauchen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es werden Stipendien für einen Forschungsaufenthalt vergeben. Die Förderung beträgt 1.300 Euro pro Monat für 2 bis 10 Monate, dazu kommt eine Materialkostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Für Promovierende, die bereits anderweitig gefördert werden oder in einem Anstellungsverhältnis stehen, kann ein Mietkostenzuschuss von 550 Euro beantragt werden; außerdem gibt es für bestimmte Rückkehraufenthalte eine weitere Unterstützung über den Fußnotenfonds.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Bewerbungen sind jeweils bis zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Bewerben können sich nur junge Promovierende, die ihre besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit bereits bewiesen haben. Das Thema der Arbeit muss die intensive Nutzung der Bestände der Herzog August Bibliothek notwendig machen. Für den Mietkostenzuschuss gilt, dass bereits eine Förderung durch ein Stipendium oder ein Anstellungsverhältnis bestehen muss.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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