Zuschuss

Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung der Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen

Zweck Mit der Förderung sollen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care unterstützt werden. Gegenstand Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Bayern Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care. Es geht um Kurse und Fortbildungen, die Fachwissen für die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen vermitteln. Gefördert werden die Kosten für solche Maßnahmen als Zuschuss. Die Förderung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention vergeben.

Die Förderung gilt für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen mit anerkannten Inhalten und festgelegten Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Kurse für Pflegekräfte, psychosoziale Fachkräfte, Seelsorge und Ärztinnen und Ärzte. Die Kurse müssen in Bayern stattfinden, eine bestimmte Mindestdauer haben und von geeigneten Referentinnen und Referenten durchgeführt werden. Es gibt auch Vorgaben zu den teilnehmenden Personen und zur Zahl der Teilnehmenden.

Nicht gefördert werden bestimmte Seminare, zum Beispiel zu Koordination oder Führungskompetenz. Der Antrag muss vor Beginn der Kurse gestellt werden. Die Bearbeitung dauert nach vollständigen Unterlagen meist zwei bis drei Monate.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützig anerkannte Akademien in Bayern, die Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care anbieten. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Kurse für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie andere im Bereich Palliative Care tätige Personen durchführen. Auch für Träger, die Fortbildungen nach anerkannten Curricula planen, ist sie passend.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Kurse
    • Für das jeweilige Kalenderjahr
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnützig anerkannte Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in Bayern
    • Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care nach anerkannten Curricula
    • Mindestens 12 Teilnehmende, bei Kursart 3 mindestens 10 Teilnehmende
    • Entgeltliche Veranstaltung in Bayern mit mindestens 8 Stunden fachlichem Inhalt
    • Referentinnen und Referenten mit praktischer Erfahrung in Palliative Care
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Koordinatorenseminare
    • Seminare zur Führungskompetenz
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • Thema der Förderung
    • Hospiz- und Palliativversorgung
    • Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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