Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Das IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand

Die Förderung soll das Wachstum des Mittelstandes in Sachsen-Anhalt unterstützen, indem Finanzierungen gemeinsam mit Geschäftsbanken ermöglicht werden. Sie dient dazu, betriebliche Vorhaben, Investitionen und die Vorfinanzierung von Aufträgen, Zulagen oder Zuschüssen abzusichern.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll das Wachstum des Mittelstandes in Sachsen-Anhalt unterstützen, indem Finanzierungen gemeinsam mit Geschäftsbanken ermöglicht werden. Sie dient dazu, betriebliche Vorhaben, Investitionen und die Vorfinanzierung von Aufträgen, Zulagen oder Zuschüssen abzusichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie in der Regel für mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen und Projektgesellschaften in Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt hat, von der aus das Vorhaben umgesetzt wird. Auch bei Unternehmensnachfolge oder Unternehmensfortführung kann die Förderung passend sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Zusammenarbeit mit mindestens einer Geschäftsbank. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert dabei gewerbliche Vorhaben mit oder übernimmt einen Teil des Kreditrisikos der Geschäftsbank. Möglich sind Darlehen oder Avalkredite, in der Regel bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, mit marktüblichen Konditionen und banküblichen Sicherheiten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn das Unternehmen keine Betriebsstätte oder keinen Firmensitz in Sachsen-Anhalt hat. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Unternehmen in der Regel nicht mindestens in der OSGV Ratingklasse 6 eingestuft ist oder wenn der Gruppenumsatz des antragstellenden Unternehmens in der Regel über 500 Mio. Euro liegt. Außerdem kann ein Fördergesuch abgelehnt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert ist, keine weitere Geschäftsbank beteiligt ist, keine angemessenen Eigenmittel eingebracht werden oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Darlehensvertrags nicht erwartet werden kann. Das Darlehen ist zurückzuzahlen, wenn es durch unzutreffende Angaben erlangt, nicht zweckentsprechend verwendet oder wenn die Voraussetzungen für die Gewährung später nicht mehr erfüllt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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