Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen ermöglichen, wenn zugesagte Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erst später ausgezahlt werden. Dafür stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorübergehend finanzielle Mittel bereit, damit Vorhaben trotzdem rechtzeitig umgesetzt werden können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie eignet sich besonders für Antragsteller, die öffentliche Zuschüsse erhalten, diese aber erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt bekommen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln. Es können Darlehen in Höhe des gesamten Finanzierungsbedarfs gewährt werden, mindestens 25.000 Euro und höchstens 3 Millionen Euro, mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Gesamtfinanzierung nicht sichergestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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