Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - ego.-INKUBATOR

Die Förderung soll Hochschulen in Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, Inkubatoren neu einzurichten oder bestehende Inkubatoren auszubauen. So sollen unternehmerisches Denken an Hochschulen gestärkt, innovative Ideen weiterentwickelt und akademische Unternehmensgründungen besser vorbereitet werden.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Hochschulen in Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, Inkubatoren neu einzurichten oder bestehende Inkubatoren auszubauen. So sollen unternehmerisches Denken an Hochschulen gestärkt, innovative Ideen weiterentwickelt und akademische Unternehmensgründungen besser vorbereitet werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sinnvoll, weil sie die eigentlichen Antragsteller sind. Nutzen können die geförderten Inkubatoren insbesondere Studierende sowie wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss beziehungsweise Zuweisung. Gefördert werden Ausgaben für die Einrichtung oder ergänzende Einrichtung von Inkubatoren, zum Beispiel für Räume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- und Versuchsanlagen, technische Ausstattung sowie Personal-, Sach-, Miet- und Betriebskosten, wenn sie direkt dem Inkubator zugeordnet sind. Die Förderung kann bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, höchstens jedoch 800.000 Euro.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im bereitgestellten Material sind keine konkreten Abgabefristen oder festen Antragstermine erkennbar. Erkennbar ist nur, dass Auszahlungsanträge über das IB-Kundenportal eingereicht werden müssen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann problematisch sein, wenn kein Konzept für die Einrichtung oder ergänzende Einrichtung des Inkubators eingereicht wird. Ebenfalls kritisch ist es, wenn die Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder der Existenzgründungsbeauftragten der Hochschulen nicht vorgesehen ist. Außerdem muss die Förderung mehr als 200.000 Euro je Förderung betragen. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen das Vergaberecht einhalten; Verstöße können zur Ablehnung oder zu Problemen bei der Förderung führen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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