Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt unterstützen und den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit erleichtern. Gefördert werden Projekte, die Gründungen besser vorbereiten und begleiten, besonders im schulischen Bereich, an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Außerdem sollen Frauen bei der Gründung und Projekte im Sozialunternehmertum gestärkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten Rechts sowie für staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Sie passt besonders zu Projektträgern, die Gründungen unterstützen oder neue Angebote für angehende Gründerinnen und Gründer entwickeln. Auch Vorhaben zur Unterstützung von Frauen als Unternehmerinnen und Projekte im Sozialunternehmertum gehören zur Zielgruppe.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden vor allem Personal- und Sachkosten, zum Beispiel für Miete, Reisen, Leistungen Dritter, Steuern und Versicherungen, Werbung, Kommunikationsmaßnahmen, Lehr- und Verbrauchsmaterialien sowie Ausgaben für Teilnehmende. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt, in der Regelförderung bis zu 800.000 Euro, zusätzlich werden Sachkosten über eine Restkostenpauschale von 40 Prozent gefördert.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Alternativ können potenzielle Projektträger zur Teilnahme an einem Ideenwettbewerb aufgefordert werden. Konkrete feste Antragsfristen sind im vorliegenden Material nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn kein Projektvorschlag im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufs oder eines Ideenwettbewerbs eingereicht wird. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die geforderte Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien im Auswahlverfahren nicht vorgenommen wird. Außerdem müssen bei der Vergabe von Leistungen die geltenden Vergabevorschriften beachtet werden, da Verstöße gegen Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz oder wirtschaftliche Vergabe gegen eine Förderung sprechen können.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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