Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung sozialer Infrastrukturen

Die Förderung soll soziale Infrastrukturen in Pflege- und Wohnangeboten für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen verbessern. Ziel ist es, Einrichtungen sicherer zu gestalten und bauliche Engpässe zu beseitigen. Dazu können zum Beispiel Mehrpersonenbelegungen verringert und die Lüftung in Räumen verbessert werden.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll soziale Infrastrukturen in Pflege- und Wohnangeboten für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen verbessern. Ziel ist es, Einrichtungen sicherer zu gestalten und bauliche Engpässe zu beseitigen. Dazu können zum Beispiel Mehrpersonenbelegungen verringert und die Lüftung in Räumen verbessert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die ein passendes Vorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen. Sie richtet sich an Träger oder Betreiber von Pflegeplätzen und Wohnangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Besonders geeignet ist sie für Einrichtungen, die umbauen, erweitern, modernisieren oder ihre Ausstattung verbessern möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Investitionen in Umbau, Erweiterungsbau, Modernisierung und Ausstattung von Pflegeplätzen und Wohnangeboten; der Zuschuss kann bis zu 90 % der Gesamtausgaben betragen. Vor der eigentlichen Antragstellung müssen Orientierungsanträge zur Prüfung der Förderwürdigkeit eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich. Außerdem dürfen die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten eingerechnet werden. Bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro ist eine dingliche Sicherstellung erforderlich; wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann dies einer Förderung entgegenstehen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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