Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Freiwilligendienste in Sachsen-Anhalt unterstützen. Gefördert werden Aufwendungen von zugelassenen Trägern für Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur und im Freiwilligen Ökologischen Jahr. So sollen junge Menschen bei einem pädagogisch begleiteten Freiwilligendienst ihre Bildungsziele besser erreichen können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für zugelassene Träger von Freiwilligendiensten nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie richtet sich an Träger, die Plätze in Sachsen-Anhalt anbieten. Indirekt profitieren junge Menschen, die dort einen Freiwilligendienst leisten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Träger erhalten eine Pauschale von 486 Euro je besetztem Platz und Monat. Für das Freiwillige Ökologische Jahr können zusätzlich bis zu 200 Euro je Platz und Monat für die pädagogische Begleitung gewährt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Träger, die nicht nach § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt zugelassen sind. Ein Platz gilt nur dann als besetzt, wenn im Monat mindestens 50 % Anwesenheit erreicht werden. Bei Teilzeit wird die Pauschale entsprechend gekürzt, und den Teilnehmenden muss ein Taschengeld von mindestens 150 Euro im Monat gezahlt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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