Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - IB PROMI

Die Förderung soll Finanzierungslücken bei Filmprojekten und hochwertigen TV-Produktionen schließen. Sie soll kreative Produktionen ermöglichen, erfolgversprechende Projekte umsetzen und den Medienstandort Sachsen-Anhalt stärken.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Finanzierungslücken bei Filmprojekten und hochwertigen TV-Produktionen schließen. Sie soll kreative Produktionen ermöglichen, erfolgversprechende Projekte umsetzen und den Medienstandort Sachsen-Anhalt stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Filmproduktionsunternehmen sinnvoll. Auch Neugründungen, Projektgesellschaften und ausländische Unternehmen können sie nutzen, wenn die verantwortlichen Personen die fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland vorhanden ist. Besonders geeignet ist die Förderung für Unternehmen mit Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung programmfüllender Filmprojekte.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit zur Projektfinanzierung. Möglich ist ein Darlehen von bis zu 30 % der Gesamtkosten eines Projekts, mindestens 250.000 Euro und höchstens 3 Millionen Euro, in der Regel gemeinsam mit einer weiteren Geschäftsbank. Gefördert werden die Herstellung programmfüllender Kinofilme und hochwertiger TV-Produktionen, wenn eine Rückzahlung aufgrund guter wirtschaftlicher Erfolgsaussichten erwartet werden kann.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn das Darlehen zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder zur Übernahme des Engagements eines Kreditinstituts dienen soll. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte mit Inhalten, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder Persönlichkeitsrechte sowie sittliche oder religiöse Gefühle verletzen, zum Beispiel durch pornografische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte. Außerdem müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sein, ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden und die Bonitäts- und Risikoprüfung positiv ausfallen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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