Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Integration geflüchteter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt unterstützen. Dafür sollen Job-Koordinatorinnen und Job-Koordinatoren eine individuelle Begleitung bei der Aufnahme einer Beschäftigung leisten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie richtet sich an diese öffentlichen Stellen, damit sie Angebote zur Unterstützung geflüchteter Menschen beim Einstieg in Arbeit umsetzen können.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben, wobei die Personalausgaben auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu zwei Vollzeitäquivalente gefördert werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein möglicher Ausschluss ergibt sich, wenn die Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmenden nicht vorliegen, da dafür eine Bestätigung des Trägers der Grundsicherung vorgesehen ist. Außerdem deutet die Vorgabe darauf hin, dass nur tatsächlich entstandene Personalausgaben förderfähig sind, sodass nicht entstandene oder nicht nachweisbare Ausgaben nicht berücksichtigt werden können. Förderfähig sind je Landkreis und kreisfreier Stadt höchstens zwei Vollzeitäquivalente, darüber hinausgehende Stellen sind daher nicht von der Förderung erfasst.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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