Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - NEB-Reallabore

Die Förderung soll NEB-Reallabore in Sachsen-Anhalt unterstützen, die mit lokalen Lösungen auf globale Herausforderungen reagieren. Gefördert werden bauliche und nicht bauliche Vorhaben, die neue und nachhaltige Wege im Bausektor zeigen. Dazu gehören auch prototypische Bauprojekte und vorbereitende Maßnahmen auf geeigneten Standorten.

Stand 07.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll NEB-Reallabore in Sachsen-Anhalt unterstützen, die mit lokalen Lösungen auf globale Herausforderungen reagieren. Gefördert werden bauliche und nicht bauliche Vorhaben, die neue und nachhaltige Wege im Bausektor zeigen. Dazu gehören auch prototypische Bauprojekte und vorbereitende Maßnahmen auf geeigneten Standorten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und andere kommunale Zusammenschlüsse. Auch Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt gehören zur Zielgruppe. Sie ist besonders passend für Träger, die Reallabore oder innovative Bauprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss beziehungsweise Zuweisung und muss nicht zurückgezahlt werden. In der Regel handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Vor der eigentlichen Antragstellung gibt es ein Auswahlverfahren, in dem eine fachkundige Jury die Förderwürdigkeit anhand der eingereichten Vorhabenskizze prüft.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Unterlagen für das Auswahlverfahren der Jury mussten bis zum 2. April 2024 eingereicht werden. Aktuell können keine Antragstellungen erfolgen. Der Projektzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 36 Monate ab dem Datum des Zuwendungsbescheides, und das Projekt sollte bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann scheitern, wenn die fachkundige Jury im Auswahlverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass die Projektauswahlkriterien nicht erfüllt sind. Ebenfalls problematisch ist es, wenn erforderliche Unterlagen nicht vollständig oder nicht im vorgesehenen Verfahren eingereicht werden. Öffentliche Auftraggeber müssen außerdem das Vergaberecht einhalten, da Verstöße bei der Verwendung von Fördermitteln zu Problemen bei der Bewilligung führen können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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