Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Örtliches Teilhabemanagement

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, inklusive Sozialräume aufzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern. Dafür werden örtliche Teilhabemanagements geschaffen und Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager eingesetzt.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, inklusive Sozialräume aufzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern. Dafür werden örtliche Teilhabemanagements geschaffen und Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager eingesetzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Kommunen in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Dazu gehören je nach Handlungssäule Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Projekte zur Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements sowie Personal- und Sachausgaben. Der Zuschuss kann bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für Handlungssäule 2 müssen Anträge in Antragsrunden gestellt werden. Die erste Antragsrunde endete am 20. Juni 2023, die zweite am 20. September 2023. Danach gilt jeweils der erste Werktag im Quartal als Stichtag für die Antragstellung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Anträge außerhalb der vorgesehenen Antragsrunden oder Stichtage für Handlungssäule 2 können nicht berücksichtigt werden. Außerdem ist erkennbar, dass die Förderung auf Kommunen in Sachsen-Anhalt begrenzt ist, sodass andere Antragstellende nicht förderfähig sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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