Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Berufsorientierungsprozess von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 gezielt unterstützen. Sie soll helfen, passende betriebliche Praktika entsprechend der individuellen Neigungen und Kompetenzen zu ermöglichen. So sollen junge Menschen frühzeitig Einblicke in Unternehmen erhalten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Bildungsträger und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sinnvoll. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Projekte zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 in allen Schulformen umsetzen. Mittelbar profitieren davon die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben für Projekte im Rahmen von PRAXIS BO. Wenn beantragte Mittel auch Mittel nach dem SGB III enthalten, müssen Personalausgaben als direkte Kosten abgerechnet werden und dürfen nicht über eine Personalkostenpauschale gefördert werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Förderantrag kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller vor der Antragstellung nicht im Projektauswahlverfahren als Projektträger ausgewählt wurde. Wenn SGB III-Mittel enthalten sind und Personalausgaben dennoch über die Personalkostenpauschale statt als direkte Kosten beantragt werden, kann dies der Förderung entgegenstehen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.