Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Reintegrationsmaßnahmen für Strafgefangene

Die Förderung soll Strafgefangene und von Straffälligkeit bedrohte Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in das gesellschaftliche Leben unterstützen. Dabei geht es besonders darum, soziale Kompetenzen zu stärken und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags zu geben.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Strafgefangene und von Straffälligkeit bedrohte Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in das gesellschaftliche Leben unterstützen. Dabei geht es besonders darum, soziale Kompetenzen zu stärken und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags zu geben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Träger der freien Straffälligenhilfe sinnvoll. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Maßnahmen für Strafgefangene und von Straffälligkeit bedrohte Menschen anbieten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Personalausgaben sowie weitere Restkosten, die pauschal auf die Personalausgaben angerechnet werden. Die Auszahlung erfolgt über das IB-Kundenportal.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Im vorliegenden Material sind keine eindeutigen Ausschlusskriterien genannt. Es gibt jedoch Hinweise, dass für die Antragstellung bestimmte Unterlagen und Erklärungen erforderlich sind, zum Beispiel zur Vertretungsberechtigung, zum wirtschaftlich Berechtigten und zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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