Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL

Die Förderung soll Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt bei Digitalisierungsmaßnahmen unterstützen. Gefördert werden vor allem Investitionen in digitale Infrastruktur, technische Ausstattung, Software, technischer Support und der Ausbau digitaler Steuerungssysteme.

Stand 07.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.08.2026   Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt bei Digitalisierungsmaßnahmen unterstützen. Gefördert werden vor allem Investitionen in digitale Infrastruktur, technische Ausstattung, Software, technischer Support und der Ausbau digitaler Steuerungssysteme.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für (Kreis-)Volkshochschulen, Bildungszentren, Bildungswerke, eingetragene Vereine sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach EBG-LSA. Sie richtet sich an Träger in Sachsen-Anhalt, die ihre Bildungsangebote digital besser ausstatten und weiterentwickeln möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden, mit maximal 150.000 Euro pro Maßnahme und mindestens 20.000 Euro Fördervolumen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten, und eine Förderung ist auch über mehrere Projektphasen möglich, jedoch höchstens über drei aufeinanderfolgende Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Antragstellungen erfolgen jährlich zum Stichtag 31. August des Vorjahres. Zusätzlich ist erkennbar, dass eine Antragstellung in diesem Programm derzeit nicht mehr möglich ist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme nicht im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt wird. Ebenfalls problematisch ist ein Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Bescheides. Außerdem müssen Anträge parallel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und beim Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden, da andernfalls eine Ablehnung naheliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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