Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt INTEGRATION

Die Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die die Integration von Migrantinnen und Migranten stärken. Sie soll außerdem die Flüchtlingshilfe, die interkulturelle Öffnung von Organisationen sowie das friedliche Zusammenleben fördern. Dazu gehören auch Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus.

Stand 07.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.10.2026   Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die die Integration von Migrantinnen und Migranten stärken. Sie soll außerdem die Flüchtlingshilfe, die interkulturelle Öffnung von Organisationen sowie das friedliche Zusammenleben fördern. Dazu gehören auch Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, für gemeinnützige Vereine und Verbände sowie für Migrantenorganisationen. Sie passt besonders zu Trägern, die Projekte für Migrantinnen und Migranten, geflüchtete Menschen oder migrantische Familien in Sachsen-Anhalt umsetzen. Auch Organisationen, die interkulturelle Begegnung, Beratung oder Teilhabe fördern wollen, können zur Zielgruppe gehören.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden Projekte und Maßnahmen, zum Beispiel für Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten, für interkulturelle Bildung und Öffnung, für Dialogformate sowie für die Förderung von Selbstorganisation, Partizipation, Integration und Qualifizierung. Voraussetzung ist, dass das Projekt ein Ziel des Landesintegrationskonzeptes verfolgt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Antragsschluss ist der 31.10. des Jahres, das vor dem geplanten Projektbeginn liegt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass für Vorhaben im Jahr 2027 vorgezogene Antragsfristen gelten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Förderantrag kann ausgeschlossen sein, wenn das Projekt keines der Ziele aus dem Landesintegrationskonzept verfolgt. Außerdem ist die Benennung von Indikatoren erforderlich, mit denen die Zielerreichung des Projektes nachvollzogen werden kann. Die Bezuschussung von Barzahlungen und Verrechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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