Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Maßnahmen zum Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen unterstützen. Außerdem werden deren Qualifizierung und Koordinierung gefördert. Ziel ist es, die Integrationsarbeit in Sachsen-Anhalt zu stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie richtet sich an öffentliche Stellen, die ehrenamtliche Integrationslotsen einsetzen und deren Arbeit organisieren. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die Betreuung, Begleitung und Koordinierung in der Integrationsarbeit sicherstellen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden können die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen sowie Personalkosten und Sach- und Verwaltungsausgaben. Die Zuwendung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für Vorhaben im Jahr 2027 gelten vorgezogene Antragsfristen. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Dem Antrag muss ein Betreuungskonzept beigefügt werden, das die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt. Fehlt dieses Betreuungskonzept, kann der Antrag nicht vollständig sein. Die Bezuschussung von Barzahlungen und Verrechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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