Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung

Die Förderung unterstützt Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Vorhaben, die sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und am Leitbild der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken und das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern.

Stand 07.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Vorhaben, die sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und am Leitbild der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren. Ziel ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken und das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Einrichtungen, die nicht unmittelbar zur Landesverwaltung gehören, sowie für rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts mit gemeinnützigen Zwecken, zum Beispiel gemeinnützige Vereine. Sie passt besonders für Träger, die Projekte, Fortbildungen, Veranstaltungen oder Untersuchungen zur nachhaltigen Entwicklung umsetzen wollen. Auch Modellversuche und Pilotprojekte können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten, bei Projekten mit Modellcharakter oder Pilotprojekten von bis zu 90 %. In besonderen Einzelfällen sind bei festgestelltem besonderem Landesinteresse auch bis zu 100 % Förderung möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsfrist ist der 30. September für Förderungen, die im darauffolgenden Jahr starten. Derzeit sind Anträge in diesem Programm jedoch nicht möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn die zu erwartende Zuwendung unter 8.000 Euro liegt oder 100.000 Euro je Projektantrag und Kalenderjahr überschreitet. Nicht förderfähig sind außerdem Antragsteller, die unmittelbar der Landesverwaltung zuzurechnen sind. Derzeit sind zudem keine Antragstellungen möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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