Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Energieeffizienz von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Infrastrukturen verbessern. Dadurch soll Energie eingespart und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und gemeinnützige Träger in Sachsen-Anhalt, zum Beispiel Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände. Auch Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Erwachsenenbildung, kulturellen Einrichtungen sowie bestimmte juristische Personen des privaten Rechts können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zu förderfähigen öffentlichen Einrichtungen oder Infrastrukturen gehören.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden gebäudebezogene Einzelmaßnahmen wie Fassade, Dach, Fenster, Türen oder Heizungsanlagen sowie nicht gebäudebezogene Maßnahmen wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen, Wärmerückgewinnung oder energetische Prozessoptimierung. Anträge und Auszahlungsanträge müssen über das IB-Kundenportal eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Wohngebäude. Maßnahmen zu Energiespeichern oder zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind nur förderfähig, wenn sie mit einer gebäudebezogenen Einzelmaßnahme kombiniert werden. Außerdem müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro betragen und unter 1 Million Euro liegen. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe das Vergaberecht einhalten, da die Einhaltung bei der Verwendung der Fördermittel geprüft wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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