Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt REGIO

Die Förderung soll Vorhaben der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt unterstützen. Sie soll helfen, aktuelle Themen und Entwicklungen auf kommunaler und regionaler Ebene gezielt aufzugreifen. So sollen sich die Regionen im Land zukunftsfähig entwickeln können.

Stand 07.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt unterstützen. Sie soll helfen, aktuelle Themen und Entwicklungen auf kommunaler und regionaler Ebene gezielt aufzugreifen. So sollen sich die Regionen im Land zukunftsfähig entwickeln können.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie für Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Auch Verbände, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie öffentliche Unternehmen gehören zur Zielgruppe. Sie ist besonders passend für Träger, die regionale Entwicklungskonzepte oder kommunale Planungen umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel die Zusammenarbeit von Kommunen, die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Anpassungskonzepte für regionale technische Infrastruktur, die kommunale Wärmeplanung, Konzepte für Photovoltaik, Vorhaben mit raumbezogenen Informationen sowie Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen formgebunden bis zum 31. März im Original eingereicht werden. Wenn ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind, können Anträge bis zum 30. September des Jahres für eine zweite Bewilligungsperiode gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich. Außerdem deutet der Text darauf hin, dass Anträge nur berücksichtigt werden, wenn sie formgebunden und im Original eingereicht werden. Die zweite Bewilligungsperiode ist nur möglich, wenn ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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