Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt unterstützen, besonders im Burgenlandkreis, in Halle, im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und im Saalekreis. Gefördert werden wichtige Investitionen, die die wirtschaftliche Infrastruktur verbessern und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes stärken. Die Vorhaben sollen außerdem Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern oder schaffen und nachhaltige Entwicklung unterstützen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gebietskörperschaften sowie für sonstige Träger sinnvoll, wenn sie öffentliche, vor allem kommunale Aufgaben in den genannten Regionen erfüllen. Sie passt besonders zu Trägern, die größere Investitionen in Infrastruktur, Forschung, Klimaschutz, Digitalisierung, Tourismus, Verkehr oder soziale Einrichtungen planen. Sinnvoll ist sie vor allem für Projekte im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Sie wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährt und kann nicht rückzahlbar oder bedingt rückzahlbar sein. Der Bund kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen; zusätzlich übernimmt das Land Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Richtlinie die Hälfte des kommunalen Eigenanteils.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Vor der eigentlichen Antragstellung muss das Projekt zunächst mit einem Formblatt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angemeldet werden. Nach der Rückmeldung durch den Bund und bis zur Antragstellung sowie nach der Antragstellung bis zur Bewilligung ist zweimal jährlich ein Projektbericht einschließlich Projektplan einzureichen. Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 31.12.2038 abgeschlossen sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Vorhaben mit einer Fördersumme unter 25.000 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden. Außerdem müssen die Investitionen besonders bedeutsam sein, zusätzliche Investitionen darstellen, zum Strukturentwicklungsprogramm des Mitteldeutschen Reviers passen und im Einklang mit demografischen Entwicklungen sowie den Nachhaltigkeitszielen stehen; wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Förderung abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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