Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt VIELFALT

Die Förderung soll die kommunale Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt stärken. Sie unterstützt Maßnahmen, die die Aufnahme, Betreuung und Integration von Zuwanderern auf kommunaler Ebene verbessern. Besonders gefördert werden Koordinierungsstellen, die diese Aufgaben vor Ort organisieren.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die kommunale Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt stärken. Sie unterstützt Maßnahmen, die die Aufnahme, Betreuung und Integration von Zuwanderern auf kommunaler Ebene verbessern. Besonders gefördert werden Koordinierungsstellen, die diese Aufgaben vor Ort organisieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie eignet sich für Kommunen, die ihre Integrationsarbeit ausbauen oder bestehende Koordinierungsstellen für Migration sichern möchten. Auch der Aufbau lokaler Integrationsnetzwerke und Qualifizierungsmaßnahmen können damit unterstützt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, zum Beispiel für die Errichtung und den Betrieb von Koordinierungsstellen für Migration, für lokale Integrationsnetzwerke, für Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung interkultureller Kompetenzen und für Öffentlichkeitsarbeit. Es können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Bewilligung erfolgt jeweils für das jeweilige Haushaltsjahr. Ein konkreter Abgabetermin für den Antrag ist im vorliegenden Material nicht erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht erkennbar förderfähig sind Antragsteller außerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Pro Zuwendungsempfänger werden höchstens zwei Koordinierungsstellen gefördert. Außerdem ist die Förderung je Personalstelle und Haushaltsjahr auf bis zu 56.340 Euro und insgesamt je Zuwendungsempfänger und Haushaltsjahr auf 112.680 Euro begrenzt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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