Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT

Die Förderung soll Forschung und Innovation in Sachsen-Anhalt stärken. Unterstützt werden wissenschaftliche Vorhaben sowie Investitionen in Forschungsgeräte und notwendige Ausstattung. Ziel ist es, exzellente und innovationsorientierte Forschung in wichtigen Zukunftsbereichen voranzubringen.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschung und Innovation in Sachsen-Anhalt stärken. Unterstützt werden wissenschaftliche Vorhaben sowie Investitionen in Forschungsgeräte und notwendige Ausstattung. Ziel ist es, exzellente und innovationsorientierte Forschung in wichtigen Zukunftsbereichen voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Hochschulen in Sachsen-Anhalt, öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt und An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie passt besonders für Einrichtungen, die Forschungsprojekte, Geräteanschaffungen oder Vorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Gefördert werden unter anderem Personal- und Sachausgaben, Geräte und Ausstattungen für Forschungszwecke sowie kleine Baumaßnahmen für den Einbau geförderter Geräte. Die Förderhöchstgrenze liegt bei bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, teilweise auch als pauschale Förderung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Konkrete Abgabefristen oder feste Stichtage für neue Anträge sind im vorliegenden Material nicht erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ausgeschlossen sind Antragstellende, die keine Hochschule, keine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder kein An-Institut einer Hochschule sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Einrichtungen ohne Sitz in Sachsen-Anhalt. Im Auswahlverfahren scheiden Vorhaben aus, wenn Pflichtkriterien mit 0 Punkten bewertet werden, zum Beispiel bei fehlenden Ressourcen, ungenügender Qualität des Projektkonzeptes oder ungenügendem Innovationsgehalt. Auch unvollständige Antragsunterlagen können gegen eine Förderung sprechen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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