Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen in Sachsen-Anhalt unterstützen, damit Schulen auch in Pandemiezeiten widerstandsfähig bleiben. Ziel ist es, Hygienestandards besser einzuhalten und dauerhaften Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Träger öffentlicher Schulen und Träger freier Schulen in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie richtet sich an Schulträger, die ihre Schulgebäude und Außenbereiche an pandemiebedingte Anforderungen anpassen oder verbessern möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Bau-, Sanierungs-, Erweiterungs- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen, zum Beispiel für Räume, Sanitäranlagen, Lüftungstechnik, Fenster, Verkehrsflächen, Außenanlagen und damit verbundene Leitungen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für die Antragseinreichung galten als Stichtage der 30. September 2024 und der 1. Mai 2025. Projekte, die zu diesen Stichtagen bewilligt wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein; auch der vollständige Mittelabruf muss bis dahin erfolgen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn keine Antragstellung mehr möglich ist, da das Verfahren bereits beendet wurde. Außerdem sind nur Maßnahmen an bestehenden Schulstandorten förderfähig, wenn die Erweiterung funktionalen oder schulfachlichen Anforderungen dient. Maßnahmen außerhalb der in der Richtlinie genannten förderfähigen Bereiche sind nicht förderfähig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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