Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Verbesserung der Mobilitätsangebote

Die Förderung soll die Mobilitätsangebote und den Öffentlichen Personennahverkehr im vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet in Sachsen-Anhalt verbessern. Unterstützt werden dafür anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie innovative Lösungen für die Personenbeförderung.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Mobilitätsangebote und den Öffentlichen Personennahverkehr im vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet in Sachsen-Anhalt verbessern. Unterstützt werden dafür anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie innovative Lösungen für die Personenbeförderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für den Burgenlandkreis, den Saalekreis, den Landkreis Mansfeld-Südharz und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als zuständige Träger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs. Auch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH gehört zur Zielgruppe. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Verbund mit örtlich tätigen Verkehrsunternehmen, der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben für Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Mobilitätsangebote und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Auszahlungsanträge müssen nach der Bewilligung über das IB-Kundenportal eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im bereitgestellten Material sind keine konkreten Abgabefristen oder festen wiederkehrenden Antragstermine erkennbar. Erkennbar ist nur, dass Auszahlungsanträge nach der Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben kein Verbundvorhaben ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht von einem Landkreis allein oder gemeinsam von mehreren Landkreisen unter Beteiligung mindestens der örtlich tätigen Verkehrsunternehmen, der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt geleitet und durchgeführt wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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