Zuschuss

IB Sachsen-Anhalt - Zuschuss für Existenzgründer im Handwerk

Die Förderung soll Handwerksmeistern in Sachsen-Anhalt den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Unterstützt werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel bei der erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz. Auch Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen können gefördert werden.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sachsen-anhalt.de Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Handwerksmeistern in Sachsen-Anhalt den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Unterstützt werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel bei der erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz. Auch Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen können gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen wollen. Sie richtet sich an Personen, die erstmals ein eigenes Unternehmen gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten. Besonders passend ist sie für Gründer, die für den Start finanzielle Unterstützung benötigen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Der Antrag ist formgebunden und muss über die jeweils zuständige Handwerkskammer eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden. Außerdem darf innerhalb von drei Jahren keine Geschäftsaufgabe erfolgen und die Produktion nicht an einen Standort außerhalb von Sachsen-Anhalt verlagert werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert und nachgewiesen ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung aufgenommen wird. Ein Förderverstoß liegt auch vor, wenn innerhalb von drei Jahren der Betrieb aufgegeben oder die Produktion aus Sachsen-Anhalt verlagert wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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