Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Weiterbildungen unterstützen, damit Beschäftigte ihre Kenntnisse an neue Anforderungen anpassen können. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. So soll auch die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein gestärkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sinnvoll, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Besonders angesprochen sind Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung ist vor allem dann hilfreich, wenn eine Weiterbildung für den Beruf wichtig ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss für Weiterbildungen. Der Antrag kann online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein oder in Papierform gestellt werden. Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden; bei Fernunterricht ist zusätzlich eine Akkreditierung durch die ZFU nötig.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Beginnt die Weiterbildung an einem Wochenende oder an einem Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den vorherigen Arbeitstag. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Anträge, wenn die Person nicht in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein steht oder keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Auch Weiterbildungen bei nicht zertifizierten Trägern sind ausgeschlossen; bei Fernunterricht fehlt die notwendige ZFU-Akkreditierung. Wenn der Antrag zu spät eingeht, kann die Förderung ebenfalls abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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