Beratung

IB.SH - Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)

Die Förderung soll Kommunen und kommunale Akteure in Schleswig-Holstein bei der Energiewende unterstützen. Im Mittelpunkt stehen Klimaschutz, Klimaanpassung und Maßnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung. Außerdem soll die Umsetzung von Projekten und Investitionen besser vorbereitet und begleitet werden.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sh.de Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kommunen und kommunale Akteure in Schleswig-Holstein bei der Energiewende unterstützen. Im Mittelpunkt stehen Klimaschutz, Klimaanpassung und Maßnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung. Außerdem soll die Umsetzung von Projekten und Investitionen besser vorbereitet und begleitet werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Kommunen und kommunale Akteure in Schleswig-Holstein sinnvoll. Sie richtet sich an Personen und Stellen, die Vorhaben im Bereich Energie, Klimaschutz oder Infrastruktur planen und umsetzen wollen. Auch öffentliche Projektträger können von der Beratung profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich vor allem um Beratung als Förderart. Die IB.SH bietet fachkundige Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben, zum Beispiel durch die Energieagentur, das Infrastruktur-Kompetenzzentrum und Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen. In den Texten werden außerdem zinsgünstige Finanzierungen, Darlehen und Zuschüsse als weitere Förderformen im Umfeld der IB.SH genannt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Antragsfristen genannt. Es werden auch keine wiederkehrenden Stichtage für die Antragstellung genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann nicht bewilligt werden, wenn ein Projekt noch nicht weit genug geplant ist und keine Finanzierung über Kreditinstitute möglich ist. Beim Bürgerenergiefonds gilt außerdem: Sobald die Planung weiter voranschreitet und eine Finanzierung erfolgt, muss der bereitgestellte Betrag mitfinanziert und an den Fonds zurückgezahlt werden. Weitere klare Ausschlusskriterien werden im Material nicht genannt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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