Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Gemeinden dabei helfen, ein lokales Quartierswärmemanagement aufzubauen und Maßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung umzusetzen. Es geht darum, Eigentümerinnen und Eigentümer vor Ort aktiv zu unterstützen und den Umstieg auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung zu erleichtern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein gedacht. Sinnvoll ist sie für Stellen, die in Quartieren die Wärmeplanung umsetzen und die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Umsetzung begleiten wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss von bis zu 225.000 Euro für förderfähige Ausgaben. Gefördert werden unter anderem die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters oder eines Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros, notwendige und angemessene Ausgaben für die Maßnahme, Öffentlichkeitsarbeit sowie Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen; außerdem gelten Obergrenzen je Hauptgebäude oder je Wohneinheit. Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt, eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Eine Antragstellung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist möglich. Für eine Verlängerung kann der Antrag frühestens 30 Monate und spätestens 48 Monate nach der ersten Bewilligung gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Quartiere, die bereits nach dem Förderprogramm „KfW 432 energetische Stadtsanierung“ im Programmteil B „Sanierungsmanagement“ eine Förderung erhalten haben oder erhalten. Eine Förderung setzt außerdem voraus, dass für das Quartier bereits die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist; in bestimmten Fällen ist statt dessen eine erfolgte Eignungsprüfung nötig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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