Darlehen

IB.SH - Investitionsdarlehen Wirtschaft

Die Förderung soll Investitionen in Schleswig-Holstein ermöglichen und die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Außerdem unterstützt sie die Energiewende, den Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltiges Wachstum. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sh.de Förderregion: Schleswig-Holstein

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in Schleswig-Holstein ermöglichen und die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Außerdem unterstützt sie die Energiewende, den Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltiges Wachstum. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, freiberuflich Tätige, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Projektgesellschaften gedacht. Das Vorhaben oder der Sitz soll in Schleswig-Holstein liegen, und der Jahresumsatz soll unter 500 Millionen Euro liegen. Sinnvoll ist die Förderung vor allem für Vorhaben mit Investitionsbedarf, auch im Bereich erneuerbare Energien.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen, das gemeinsam mit der Hausbank beantragt und finanziert wird. Gefördert werden unter anderem Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Neuansiedlungen, Sitzverlagerungen, Rationalisierungen sowie energetische Projekte und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Darlehensbetrag liegt grundsätzlich ab 250.000 Euro, meist bis zu 50 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs; die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Vor der Antragstellung wird eine kostenlose und unverbindliche Beratung empfohlen. Weitere feste Abgabefristen oder wiederkehrende Antragsfristen sind im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Nicht gefördert wird außerdem die Ablösung von Bankverbindlichkeiten. Für die Förderung gelten zudem Ausschlusskriterien aus der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH, insbesondere bei kontroversen Geschäftsfeldern und Verstößen gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.