Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll finanzschwachen Kommunen helfen, ihre Investitionen zu stärken. Gefördert werden vor allem die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur sowie Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur. Außerdem geht es um die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein gedacht. Sinnvoll ist sie für Kommunen, die in Schulen, Förderzentren oder Einrichtungen der frühkindlichen Bildung investieren möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die IB.SH wickelt die Zuwendungen ab; die nötigen Unterlagen für Antrag, Erstattung und Abrechnung stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Förderung läuft im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2025. Weitere konkrete Abgabefristen sind im vorliegenden Text nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert werden nur finanzschwache Kommunen. Außerdem ist die Förderung auf bestimmte Bereiche begrenzt: auf die Schulinfrastruktur, die frühkindliche Bildungsinfrastruktur sowie auf allgemeinbildende Schulen, Förderzentren und berufsbildende Schulen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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