Zuschuss

IB.SH - Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen

Die Förderung soll Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung von öffentlichen Gebäuden unterstützen. Ziel ist es, die Gesamtenergieeffizienz zu steigern und Energie einzusparen. Damit sollen auch Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ib-sh.de Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung von öffentlichen Gebäuden unterstützen. Ziel ist es, die Gesamtenergieeffizienz zu steigern und Energie einzusparen. Damit sollen auch Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie für Einrichtungen der Jugendarbeit. Dazu gehören zum Beispiel Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten und Jugenderholungsstätten. Sie richtet sich an Vorhaben in Schleswig-Holstein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem die energetische Sanierung, die Optimierung von Gebäuden, der Neuaufbau der gebäudeinternen Wärmeverteilung und die Verbesserung der Wärmeversorgung, auch über mehrere Gebäude hinweg. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft und wird digital über das Serviceportal des Landes beantragt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort möglich. Vorhaben dürfen grundsätzlich erst beginnen, wenn sie noch nicht gestartet sind; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur mit schriftlicher Genehmigung der IB.SH möglich. Die Termine für die Einreichung der Erstattungsanträge sind verbindlich und müssen gemäß dem Zuwendungsbescheid eingehalten werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die bereits begonnen wurden, wenn keine schriftliche Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt. Fehler bei der Vergabe von Aufträgen können zum Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen. Die Installation fossiler Heizkessel ist grundsätzlich unzulässig; Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen sind nur in sehr engen Grenzen möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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